Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jäckering Mühlen- und Nährmittelwerke GmbH
Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Mai 2022.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamm/Westfalen.
Gerichtsstand: Hamm
Unmöglichkeit oder Verspätung der Lieferung aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) führen zu keinem Anspruch auf Schadenersatz in jeglicher Form.