Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jäckering Mühlen- und Nährmittelwerke GmbH
Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte vom 01. Dezember 1952 in der Fassung vom 01. Juni 2004 mit Änderungen vom 01.März 2007.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamm/Westfalen.
Gerichtsstand: Hamm